FAQs Logopädie

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Therapie & Training.

Zeitaufwand Therapie & Training

Die Gesamtdauer und Intensität von Therapie- & Trainingsphasen ist u.a. abhängig von der persönlichen Zielsetzung, dem Ausmaß der zugrundeliegenden Schwierigkeiten oder Entwicklungswünschen und nicht zuletzt von den vorhandenen Ressourcen.

Jede einzelne Therapiestunde oder Trainingseinheit in der Praxis bzw. auch im Hausbesuch umfasst 60 Minuten. Darin sind 50 Minuten direkte Therapie an der Klient*in und 10 Minuten Vor- und Nachbereitung enthalten.

Die Gesamtdauer und Intensität von Gruppentherapien kann je nach Zielgruppe und Gruppengröße variieren und werden im Rahmen der entsprechenden Ankündigungen daher gesondert bekannt gegeben.

Was in Therapie & Training enthalten ist

  • Anamnese
  • logopädische Befunderhebung
  • Therapie-, bzw. Trainingsplanung
  • Vor- und Nachbereitung jeder einzelnen Stunde
  • konkrete Durchführung der Therapie, bzw. des Trainings
  • gemeinsame Planung von Transferaufgaben, um das Erlernte schrittweise in den Alltag zu übertragen
  • Angehörigenberatung / -anleitung nach Bedarf
  • logopädische Verlaufsdokumentation

Auf separate Anfrage:

  • logopädische Zwischen- und Abschlussberichte für Krankenkassen

Ort(e) für Therapie & Training

Traditionell finden Therapien und Trainings in der Praxis  statt oder auch alternativ als Tele-Logopädie.

Darüber hinaus bieten sich weitere Optionen außerhalb geschlossener Räume:

Einerseits, um das Erlernte schrittweise im „echten Leben“, also etwa im Kontakt mit Familie, Freund*innen, Schule oder Arbeitsplatz zu verankern. Hierbei kommen vor allem in der Stotter- und Stimmtherapie In-vivo-Trainings Aufgaben im öffentliche Raum, in Geschäften, Bibliotheken etc. ins Spiel. Immer in Absprache mit den Klient*innen und immer an einem für sie passenden Ort.

Für Therapieformen, in denen Bewegungsfreiheit eine wichtige Rolle spielt, bieten sich logopädische Einheiten im Freien an. Prater, Augarten, Donauinsel, aber auch Spielplätze und Spaziergänge in der Umgebung sind insbesondere in Zeiten Coronas oftmals eine sinnvolle Alternative zum Praxisraum.

Bei entsprechender medizinischer Indikation können Therapien aber auch im Hausbesuch stattfinden.

Mögliche Therapie-, Trainings- und Beratungssprachen

Sämtliche Therapien und Trainings können auf Deutsch durchgeführt werden.

Zusätzlich steht für Stottertherapien, Stimmtherapien und Stimmtrainings jedenfalls auch Englisch zur Verfügung. Zur Not kämen in diesen Fällen auch Italienisch und Französisch in Frage. Bei allen anderen Sprachen kann es manchmal helfen, Dolmetscher*innen einzubeziehen.

Angehörigenberatung kann für sämtliche Therapierichtungen auf Deutsch und Englisch angeboten werden. Im Bedarfsfall kann zudem gern eine Vertrauensperson mitgebracht werden, die andere Sprachen übersetzt.

Ärztliche Verordnung ja oder nein?

Sofern keine Diagnose vorliegt und Sie sich aus freien Stücken für ein reines Training entscheiden möchten, ist kein Verordnungsschein notwendig. Hierfür benötigen Sie lediglich eine Terminvereinbarung.

Für die logopädische Einzeltherapie brauchen Sie neben einer Terminvereinbarung spätestens ab der zweiten Einheit eine Verordnung, die idealerweise von Fachärzt*innen ausgestellt wird und folgende Punkte enthalten sollte:

  • Name und Anschrift der Patient*in
  • Versicherungsnummer der Patient*in
  • Ärztliche Diagnose
  • Therapieempfehlung (in der Regel „10 x Logopädie à 60 Minuten“ und falls ein Hausbesuch unbedingt erforderlich ist „mit Hausbesuch“)
  • Gültiges Ausstellungsdatum (Das Ausstellungsdatum der Verordnung sollte MAX. 2 WOCHEN VOR DEM TATSÄCHLICHEN THERAPIEBEGINN liegen, da dies den Anforderungen verschiedener Krankenkassen entspricht)

Bitte bringen Sie zur ersten Stunde die Verordnung bzw. eine Kopie davon mit oder schicken Sie mir einen entsprechenden Scan. Das Original verbleibt bei Ihnen.

Auch für logopädische Gruppentherapien ist eine passende Verordnung Voraussetzung.
Aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen hinsichtlich Zielgruppe, Dauer und Intensität werden die entsprechenden Details im Zusammenhang des jeweiligen Gruppenangebots bekannt gegeben.

Chefärztliche Bewilligung ja oder nein?

Für eine logopädische Therapie genügt an und für sich eine einfache Verordnung.

Wenn Sie aber möchten, dass ein Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse getragen wird, sollten Sie für die Verordnung vor Therapiebeginn eine Chefärztliche Bewilligung einholen. Sie können dies entweder persönlich oder auf dem Postweg bei Ihrer Krankenkasse erledigen. Der Erfahrungswert für die Bearbeitungsdauer liegt hierfür bei ca. 2 – 4 Wochen.

Zur Info: Die Krankenversicherungsanstalten ÖGK und BVAEB haben aufgrund der Covid-19-Pandemie die Bewilligungspflicht bis auf Widerruf ausgesetzt. Die SVS verlangt weiterhin die Bewilligungen, während die KFA den Erstantrag als bewilligungspflichtig erachtet, Folgeverordnungen aber bewilligungsfrei sind.

Rechnungsstellung und Bezahlung

Als Wahllogopädin stelle ich monatlich eine Rechnung für die im Vormonat erbrachten Leistungen.

Die Bezahlung erfolgt bis max. 10 Tage nach Eingang der Rechnung per Überweisung auf folgendes Konto:
Österreichische Postsparkasse
IBAN: AT576000000071434193
Empfängerin: Petra Nickel
Rechnungsnummern bitte immer angeben

(Teil-)Refundierung durch die Krankenkasse

Falls Sie einen Teil der Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse refundieren lassen wollen, sollten Sie für die Verordnung vor Therapiebeginn eine Chefärztliche Bewilligung einholen. Sie können dies entweder persönlich oder auf dem Postweg bei Ihrer Krankenkasse erledigen. Der Erfahrungswert für die Bearbeitungsdauer liegt hierfür bei ca. 2 – 4 Wochen.

Die Refundierungstarife für Therapien, die von freiberuflichen Logopäd*innen durchgeführt werden, können Sie in der Leistungsabteilung Ihrer Krankenkasse erfragen.

Im Falle einer Bewilligung Ihres Verordnungsscheins können Sie bei Ihrer Krankenkasse nachträglich eine (teilweise) Refundierung beantragen.

Einreichung um Refundierung

Spätestens sobald Sie die letzte Teilrechnung einer aktuellen Verordnung bezahlt haben, können Sie diese bei der zuständigen Krankenkasse zur Kostenrückerstattung persönlich oder auf dem Postweg einreichen.

Dazu benötigen Sie:

  • die bewilligte Verordnung im Original
  • alle Rechnungen über die erbrachten Therapien dieser Verordnung
  • dazugehörige Zahlungsbestätigungen (Überweisungsbelege)

Tarife für Therapie und Training

Einzeltherapie:

  • Logopädische Therapie in der PRAXIS – Regulärer Tarif: 95,00 € / Therapiestunde
    TELE-Logopädische Therapie – Regulärer Tarif: 95,00 € / Therapiestunde
  • Logopädische Therapie in der PRAXIS – Sondertarif in sozial begründeten Fällen: 80,00 € / Therapiestunde
    TELE-Logopädische Therapie – Sondertarif in sozial begründeten Fällen: 80,00 € / Therapiestunde
  • HAUSBESUCHSZUSCHLAG (zuzüglich Praxistarif): 30,00 € / Therapiestunde

Es ist mir ein Anliegen, im Bedarfsfall auch für formale Dinge nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Auch wenn ich als Wahlogopädin nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen kann, bin ich in sozial begründeten Fällen aber immer und grundsätzlich zu Gesprächen bereit. Damit dringende Therapien nicht an ihrer Finanzierbarkeit scheitern.

Gruppentherapie:

Gruppentherapietarife können je nach Intensität und Gruppengröße variieren und werden im Rahmen der entsprechenden Ankündigungen daher gesondert bekannt gegeben.

Einzeltraining:

  • Logopädisches Einzeltraining in der PRAXIS – Regulärer Tarif: 95,00 € / Trainingsstunde
  • Logopädisches Einzeltraining in der PRAXIS – Sondertarif in sozial begründeten Fällen: 80,00 € / Trainingsstunde
  • HAUSBESUCHSZUSCHLAG (zuzüglich Praxistarif): 30,00 € / Trainingsstunde

Gruppentrainings:

Gruppenttrainingstarife können je nach Intensität und Gruppengröße variieren und werden im Rahmen der entsprechenden Ankündigungen daher gesondert bekannt gegeben.

Umfang der jeweiligen Einheiten

Einzelsetting Logopädie:

Eine logopädische Einheit umfasst im Einzelsetting jeweils 60 Minuten und setzt sich je nach Notwendigkeit wie folgt zusammen:

50 Minuten Therapie oder Training direkt am und mit Klient*innen und 10 Minuten Vor- und Nachbereitung (Auswahl spezifischer Therapiematerialien und Übungen, Informationsweitergabe an Angehörige, Dokumentation, etc.)

50 Minuten Beratungsgespräch mit Klient*innen und/oder deren Angehörigen und 10 Minuten Vor- und Nachbereitung (Auswahl spezifischer Infomaterialien, Auswertung und Dokumentation)

50 Minuten logopädische Befunderhebung direkt mit Klient*innen und 10 Minuten Vor- und Nachbereitung (Auswahl spezifischer Testmaterialien, Auswertung und Dokumentation)

Ausführliche schriftliche Berichte (z.B. für Krankenkasse, Rehabilitationsaufenthalte etc.) werden mit einer Praxiseinheit (60 Minuten) verrechnet.

Umgang mit meinen Daten

Es werden sämtliche Klient*innen- bzw. Patient*innenbezogene Daten im Zuge meiner logopädischen Arbeit gemäß den lautenden Rechtsvorschriften der DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO) behandelt und mit Ende der jeweils geltenden gesetzlich definierten Aufbewahrungsfrist vernichtet:

Interne Dokumentation:
Die sorgfältige - und für Unbefugte unzugängliche - Verwahrung von NAMEN, ADRESSEN, E-MAIL-ADRESSEN, TELEFON- und VERSICHERUNGSNUMMERN, sowie von Therapie- bzw. Trainingsrelevanten Angaben zu SACHWALTER*INNEN, ERZIEHUNGSBERCHTIGTEN als AUFTRAGGEBER*INNEN, DIAGNOSEN, BEFUNDEN, BERICHTEN, ZIELEN und VERLÄUFEN ist hierbei sowohl für handschriftliche, als auch für digitale Daten gegeben.

Die Aufbewahrung von NAMEN, ADRESSEN, E-MAIL-ADRESSEN, TELEFON- und VERSICHERUNGSNUMMERN, sowie von SACHWALTER*INNEN, ERZIEHUNGSBERCHTIGTEN als AUFTRAGGEBER*INNEN dient einerseits der Kontaktaufnahme und damit der organisatorisch-inhaltlichen Koordination, andererseits sind diese ein selbstverständlicher Teil der Rechnungslegung.

Zudem werden sie gemeinsam mit Angaben zu DIAGNOSEN, BEFUNDEN, BERICHTEN, ZIELEN und VERLÄUFEN der Therapie bzw. des Trainings für die gesetzlich verpflichtende Dokumentation erhoben.

Die Nutzung des Mobiltelefons ist ausschließlich für logopädische Zwecke vorgesehen und erfolgt ausschließlich durch mich selbst.

Nach außen gehende Dokumentation:
BERICHTE werden ausschließlich in Absprache bzw. auf Wunsch der Betroffenen angefertigt und nur mit deren Einverständnis an Dritte (meist Krankenkassen o. Rehabilitationseinrichtungen) weitergeleitet.

Wahl des digitalen Anbieters:
Mit EDIS, dem von mir gewählten Auftragsdatenverarbeiter, wurde bewusst ein verlässlicher Anbieter für meine Domain-Registrierung, das Hosting meiner Website, den Transport und die Zustellung der logopädischen E-Mails incl. Spam- und Virusfilterung und/oder der Zurverfügungstellung von Server-Infrastruktur (Dedizierte Server oder VPS unterschiedlicher Technologien) gewählt.

EDIS erklärt rechtsverbindlich (ein entsprechender Vertrag liegt vor), dass die Firma alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO ergriffen.

Datenverarbeitungstätigkeiten werden von EDIS ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

AGB

Detaillierte Informationen zu Einzel- & Gruppensettings finden Sie unter AGB.